als Nutzniesser der Wasserleitung einzuvernemen, ob er mit der Herstellung der schadhaften Leitung einverstanden sei. – Hierüber giebt derselbe nach gemachten Vorhalt nachstehendes zu Protocoll: Ich bin mit der Herstellung der notwendigen Reparaturen zur vollkommenen Instandsetzung der Wasserleitung zum Exjesuiten Gebäude einverstanden, wobei ich jedoch bemerke, daß ich zur Kostenbestreitung nur für die Strecke von der Brunnstube bis zu meinem Hause beitragspflichtig erscheine. Ferdinand Edelbauer Zur Beglaubigung – Amtmann. Protocolls–Fortsetzung aufgenommen bei der Gemeinde Vorstehung Steyr am 20. November 1878. Gegenstand. In Gemäßheit des Gemeinderats-Beschlußes vom 25. October d.J. Z. 10,091 wurde Hr. Josef Reder als Miether des Nebenstöckls Nr. 73 beim Exjesuitengebäude einvernommen, ob und welche Beitragsleistung er zur Instandsetzung der schadhaften Wasserleitung zu geben geneigt sei. Derselbe giebt nach Vorhalt zu Protocoll: Mit Bezugname auf meine Protocollorangabe vom heutigen Tage wegen fernerer Pachtung des Nebenstöckls zum Exjesuitengebäude erkläre ich zur Instandsetzung der Brunnenleitung einen Beitrag von 150 fl für den Fall zu leisten
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