als Nutzniesser der Wasserleitung einzuver- nemen, ob er mit der Herstellung der schadhaften Leitung einverstanden sei. – Hierüber giebt derselbe nach gemachten Vorhalt nachstehendes zu Protocoll: Ich bin mit der Herstellung der notwendi- gen Reparaturen zur vollkommenen Instandsetzung der Wasserleitung zum Exjesuiten Gebäude einverstanden, wobei ich jedoch bemerke, daß ich zur Ko- stenbestreitung nur für die Strecke von der Brunnstube bis zu meinem Hause beitragspflichtig erscheine. Ferdinand Edelbauer Zur Beglaubigung – Amtmann. Protocolls–Fortsetzung aufgenommen bei der Gemeinde Vorstehung Steyr am 20. November 1878. Gegenstand. In Gemäßheit des Gemeinderats-Beschlußes vom 25. Oc- tober d.J. Z. 10,091 wurde Hr. Josef Reder als Miether des Nebenstöckls Nr. 73 beim Exje- suitengebäude einvernommen, ob und welche Beitragsleistung er zur Instand- setzung der schadhaften Wasserleitung zu geben geneigt sei. Derselbe giebt nach Vorhalt zu Protocoll: Mit Be- zugname auf meine Protocolloran- gabe vom heutigen Tage wegen fer- nerer Pachtung des Nebenstöckls zum Exjesuitengebäude erkläre ich zur In- standsetzung der Brunnenleitung einen Beitrag von 150 fl für den Fall zu leisten
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