ersuchen zu dürfen: Eine löbl. Gemeinde–Vorste- hung wolle mit Rücksicht auf die angeführ- ten Punkte und mit Rücksicht auf die ge- ringe Quantität des in den Pfarrhof zu lei- tenden Wassers die Höhe der Beitragslei- stung möglich gering bemessen, und über- läßt der Gefertigte die Bestimmung des Bei- trages der Löbl. Gemeinde–Vorstehung.– Auch stellt der Gefertigte das höfliche Ansu- chen: Eine löbl. Gemeinde–Vorstehung wolle ihm erlauben, die Abzweigung vom Wasser in den Pfarrhof jetzt schon vornemen zu dürfen, da die Quantität des Bedarfes des Wassers für den Pfarrhof doch gewiß nicht so bedeutend ist, daß hiedurch der Wasserbezug für das Exjesuiten-Gebäu- de auch nur die mindeste Störung erlei- den würde. Steyr am 20. November 1848– Joh. Nep. Dürnberger Pfarrer.“ Endlich nachstehendes Protocoll: „Protocoll aufgenom- men bei der Gemeinde Vorstehung Steyr am 8. November 1878. – Gegenstand: Über das Ansuchen des hochw. Vorstadt-Pfarrers St. Michael um Be- willigung einer Abzweigung zum Wasserbezuge in den Pfarrhof von der beim Hause des Hr. Brunmayr No 76 vorbeiführenden Wasserlei- tung zum Exjesuitengebäude hat auf Grund des vom städt. Bauamte hierüber er- statteten Berichtes der Gemeinderath in seiner Sitzung vom 25. v. Mts. Z. 10091 beschlossen, von Hr. Ferdinand Edelbauer
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