ersuchen zu dürfen: Eine löbl. Gemeinde–Vorstehung wolle mit Rücksicht auf die angeführten Punkte und mit Rücksicht auf die geringe Quantität des in den Pfarrhof zu leitenden Wassers die Höhe der Beitragsleistung möglich gering bemessen, und überläßt der Gefertigte die Bestimmung des Beitrages der Löbl. Gemeinde–Vorstehung.– Auch stellt der Gefertigte das höfliche Ansuchen: Eine löbl. Gemeinde–Vorstehung wolle ihm erlauben, die Abzweigung vom Wasser in den Pfarrhof jetzt schon vornemen zu dürfen, da die Quantität des Bedarfes des Wassers für den Pfarrhof doch gewiß nicht so bedeutend ist, daß hiedurch der Wasserbezug für das Exjesuiten-Gebäude auch nur die mindeste Störung erleiden würde. Steyr am 20. November 1848– Joh. Nep. Dürnberger Pfarrer.“ Endlich nachstehendes Protocoll: „Protocoll aufgenommen bei der Gemeinde Vorstehung Steyr am 8. November 1878. – Gegenstand: Über das Ansuchen des hochw. Vorstadt-Pfarrers St. Michael um Bewilligung einer Abzweigung zum Wasserbezuge in den Pfarrhof von der beim Hause des Hr. Brunmayr No 76 vorbeiführenden Wasserleitung zum Exjesuitengebäude hat auf Grund des vom städt. Bauamte hierüber erstatteten Berichtes der Gemeinderath in seiner Sitzung vom 25. v. Mts. Z. 10091 beschlossen, von Hr. Ferdinand Edelbauer
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