löbl. Gemeinde-Vorstehung von dieser Erhebung geneigtes Kenntnis nemen. –Steyr am 8. November 1878. Amtmann.“– Weiters eine Zuschrift des hochw. H. Vorstadtpfar- rers, welche lautet: „Löbliche Gemeinde Vorstehung! In Beantwortung der geschätzten Zuschrift dd 17. d M. Z. 10,091, aus welcher der Gefertigte sich über die Beitragsleistung zur Instandsetzung der schadhaften Wasserleitung äußern solle, erklärt sich der Gefertigte bereit zur Bei- tragsleistung, und beehrt sich seine Meinung in folgenden abzugeben: Bei dem Umstande, da diese Wasserleitung schon seit Jahren so schadhaft ist, daß das Wasser gar oft an der Strasse ausfließt, würde die löbl. Gemeinde– Vorstehung ohne Zweifel eine gründliche Reparatur der Leitung für höchst notwen- dig gefunden haben, auch wenn der Ge- fertigte das Ansuchen um Abzweigung des Wassers in den Pfarrhof nicht gestellt hätte; der Kostenaufwand für Instandsetzung der Leitung wird somit nicht erst durch das gefertigten Ansuchen, sondern durch die Notwendigkeit hervorgerufen, deshalb und bei dem ferneren Umstande, als durch gütige Gestattung der Einleitung des Was- sers in den Pfarrhof von der löbl. Gemein- de–Vorstehung als Patron der Pfarre einem Mangel und Übelstande abgeholfen wird, der sich nicht leicht in irgendeinem Pfarr-¬ hofe findet, glaubt der Gefertigte,
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