Ratsprotokoll vom 13. Dezember 1878

die Section sei aber von dem Grundsatze aus gegangen, ihm seine Entlohnung zu erhöhen, weil sonst die Direktion das Recht habe, auf die Anstellung eines zweiten Schuldieners zu dringen; würde dieselbe erhöht, so falle das hinweg und der Schuldiener sei in die Lage gesetzt, sich hierum eine billige weibliche Aushilfskraft beizustellen. Er schließe sich jedoch auch dem Antrage des G.R. Holub auf nähere Untersuchung seiner Arbeitsleistungen an. G.R. Ploberger glaubt, daß mit der Vorname solcher Erhebungen nicht viel gedient sei, indem die Gemeinde doch wieder die Realschul– Direktion fragen müße; er wiederhole, daher den mit dem G.R. Gründler bereits in der Sections-Sitzung gestellten Antrag, man solle seine monatlichen Bezüge, die sich gegenwärtig im Gesammten auf 58 fl belaufen, auf 60 fl erhöhen, damit die Sache ein Ende und die Gemeinde einmal eine Ruhe vor solchen Anforderungen habe. G.R. Holub erklärt sich hiemit nicht einverstanden, nachdem die Gemeinde durch ein solches Nachgeben sich ein Präjudiz schaffe; in anderen ähnlichen Fällen würde vorgebracht, daß die Betreffenden wegen zu geringer Bezüge nicht leben könnten; dieses sei hier nicht der Fall, hier liege deswegen ein Ansuchen vor, weil der betreffende angeblich zu viel Arbeit

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