nichts berühre. Der Vorsitzende hebt nochmals hervor, daß, nach dem der Lehrkörper dessen Gesuch so kräftig unterstütze und derselbe auch das Recht habe, die Anstellung eines 2ten Schuldieners zu verlangen, der Gemeinde hiedurch nur noch größere Auslagen erwachsen würden. G.R. Ploberger erwiedert, daß es sich der Schuldiener wol überlegen werde, auf die Anstellung eines zweiten Schuldieners zu dringen, weil er dann in seinen Bezügen bedeutend geschmälert würde. Übrigens gehe es den Lehrkörper nichts an, und hätte derselbe kein Recht, dem Gemeinderate in dieser Geldfrage mit diesen Äusserungen zu kommen. G.R. Breslmayr unterstützt den Antrag des G.R. Holub, das Amt solle die Arbeitsleistungen des Schuldieners, dessen Bezüge ohnehin sehr hoch seien, näher prüfen. G.R. Perz gibt auch der Meinung Ausdruck, daß wenn ein Schuldiener 700 fl Gehalt und nebst dem freies Quartier und Holz beziehe, wornach sich seine Entlohnung auf circa 950 fl belaufe, das ein schönes Einkommen sei; wenn das heute ein Geschäftsmann sagen könne, daß ihm soviel für sich erübrige, so müße er sehr froh sein,
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