in die Lage gesetzt sei, sich eine Aushilfe beza- len zu können; wenn von Seite der Real- schule die Anstellung eines zweiten Schuldie- ners verlangt wurde, so würde dieses der Gemeinde jedenfalls theurer zustehen kommen. G.R. Holub erwiedert, daß es sich doch verloh- nen würde, wenn von Seite der Gemeinde dessen Arbeitsleistungen einer näheren Prü- fung unterzogen würden. Von Seite der Gemeindebediensteten würde allerseits um Erhöhung ihrer Bezuge eingeschritten, und doch sein die meisten Mitglieder des Ge- meinderates nicht in der Lage zu beurteilen, was dieselben leisteten; es wäre daher gut, wenn sich das Amt Überzeugung verschaffen wurde, welche Leistungen dem Schuldiener zugewiesen sein; derselbe habe 700 fl und freies Quartir, und sehe er nicht ein, warum derselbe für die Arbeit nicht ausreichen solle, wobei noch zu bemerken sei, daß im Sommer die Beheitzung wegfalle und er 2 Monate Ferien habe. G.R. Haller betont, daß der Schuldiener auch den Verschleiß von Schulrequisiten betreibe, der ihm auch etwas eintrage. G.R. Mayr stellt die Frage ob der Schuldiener einen Dienstboten habe, worüber G.R. Plober- ger bemerkt, daß dieses wol die Gemeinde
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2