Ratsprotokoll vom 13. Dezember 1878

in die Lage gesetzt sei, sich eine Aushilfe bezalen zu können; wenn von Seite der Realschule die Anstellung eines zweiten Schuldieners verlangt wurde, so würde dieses der Gemeinde jedenfalls theurer zustehen kommen. G.R. Holub erwiedert, daß es sich doch verlohnen würde, wenn von Seite der Gemeinde dessen Arbeitsleistungen einer näheren Prüfung unterzogen würden. Von Seite der Gemeindebediensteten würde allerseits um Erhöhung ihrer Bezuge eingeschritten, und doch sein die meisten Mitglieder des Gemeinderates nicht in der Lage zu beurteilen, was dieselben leisteten; es wäre daher gut, wenn sich das Amt Überzeugung verschaffen wurde, welche Leistungen dem Schuldiener zugewiesen sein; derselbe habe 700 fl und freies Quartir, und sehe er nicht ein, warum derselbe für die Arbeit nicht ausreichen solle, wobei noch zu bemerken sei, daß im Sommer die Beheitzung wegfalle und er 2 Monate Ferien habe. G.R. Haller betont, daß der Schuldiener auch den Verschleiß von Schulrequisiten betreibe, der ihm auch etwas eintrage. G.R. Mayr stellt die Frage ob der Schuldiener einen Dienstboten habe, worüber G.R. Ploberger bemerkt, daß dieses wol die Gemeinde

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