wenn selber nötig sei, bereit erklärt habe, würde daher ein zweiter Schuldiener benötigt, so würde dieses der Gemeinde größere Auslagen machen, als die beantragte Aufbesserung per jährlich 50 fl. G.R. Ploberger macht geltend, daß die Gemeinde um 700 fl, was sie jetzt dem einen Schuldiener schon zale, ohnehin zwei Schuldiener anstellen könnte. Ein Kanzleidiener bei Gericht habe 300 fl jährlich, es sei dem Gesuchsteller schon voriges Jahr gelegentlich seiner Eingabe um Aufbesserung seiner Entlohnung bedeutet worden, er solle seine Stelle künden, wenn ihm die Entlohnung zugering sei, die Gemeinde bekomme statt seiner 100 andere. G.R. Holub stellt die Frage, wie viele Lehrzimmer unter seiner Obsorge seien, was der Vorsitzende dahin beantwortet, daß nebst den 7 Schulklassen das Direktionszimmer, der Turnsaal, ein Zeichensaal, ein Physikalisches Cabinet, daher etwa 10-12 Lokale vorhanden seien und man wol nicht annehmen könne, daß der Schuldiener seine jetzigen Bezüge für sich allein verwenden könne, sondern daß er hievon manches wegzalen müße, weil er es allein nicht besorgen könne. Die Aufbesserung werde daher nur beantragt, damit derselbe
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