Referent bemerkt hiezu, daß nämlich der Schul- diener im Wege der Direction um eine Aufbesserung seiner Entlohnung ange- sucht habe, und verliest sohin den Sections- antrag, welcher lautet: „In Anbetracht, daß der Realschuldiener H. Fuchshofer laut der vorgelesenen Zuschrift des Lehrkör- pers dieser Anstalt seine ihm obliegen- den, zalreichen Verrichtungen tadellos vollführt, jedoch nach dem einstimmigen Gutachten desselben nicht länger in der Lage ist, dieselben allein zu besor- gen, so beantrage die Section sein Pauschale um jährlich 50 fl zu erhöhen, um denselben hiedurch in den Stand zu setzen, sich eine Beihilfe zalen zu kön- nen.“ Referent bemerkt hiezu, daß dieses der Antrag von 3 Mitgliedern der Section sei, während die G.R. Gründler und Ploberger sich für eine Erhöhung der Entlohnung um monatlich 2 fl ausgesprochen hätten, nach welch letzterem Antrag derselbe künftig statt seine bis her auf monatlich 58 fl sich belaufenden Bezüge monatlich 60 fl. nebst seinem Freiquartir und freies Holz erhalten wurde. Referent macht weiter auf einen Gemeinderats Be- schluß vom Juli 1872 aufmerksam, wo- durch sich der Gemeinderat nebst den übri- gen eingegangenen Verpflichtungen auch zur Bestellung eines zweiten Schuldieners,
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