Referent bemerkt hiezu, daß nämlich der Schuldiener im Wege der Direction um eine Aufbesserung seiner Entlohnung angesucht habe, und verliest sohin den Sectionsantrag, welcher lautet: „In Anbetracht, daß der Realschuldiener H. Fuchshofer laut der vorgelesenen Zuschrift des Lehrkörpers dieser Anstalt seine ihm obliegenden, zalreichen Verrichtungen tadellos vollführt, jedoch nach dem einstimmigen Gutachten desselben nicht länger in der Lage ist, dieselben allein zu besorgen, so beantrage die Section sein Pauschale um jährlich 50 fl zu erhöhen, um denselben hiedurch in den Stand zu setzen, sich eine Beihilfe zalen zu können.“ Referent bemerkt hiezu, daß dieses der Antrag von 3 Mitgliedern der Section sei, während die G.R. Gründler und Ploberger sich für eine Erhöhung der Entlohnung um monatlich 2 fl ausgesprochen hätten, nach welch letzterem Antrag derselbe künftig statt seine bis her auf monatlich 58 fl sich belaufenden Bezüge monatlich 60 fl. nebst seinem Freiquartir und freies Holz erhalten wurde. Referent macht weiter auf einen Gemeinderats Beschluß vom Juli 1872 aufmerksam, wodurch sich der Gemeinderat nebst den übrigen eingegangenen Verpflichtungen auch zur Bestellung eines zweiten Schuldieners,
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