Ratsprotokoll vom 13. Dezember 1878

Fleisses und seiner allseitigen Verwendbar- keit nicht im Stande ist, alle Geschäfte zu besorgen, und daß demgemäß manche Arbeit, speciell in den Cabineten unter- bleiben muß, was nur zum Nachtheile der betreffenden Sammlungen und schließlich der Schule selbst gereichen kann. Es obliegt dem Schuldiener nicht nur die Reinigung der Lehrzimmer, der Cabi- nette, des Direktionszimmers und des Turnsaales, sowie deren Beheitzung, welche, mit Kohle ausgeführt, besonde- rer Sorgfalt und beständigen Nachse- hens bedarf, sondern er muß auch die beim Unterrichte in der Physik, Chemie & Naturgeschichte gebrauchten Apparate & Präparate reinigen, dieselben auf- räumen, allenfallsige kleinere Repa- raturen vornemen, verschiedene Gänge machen etz,– welchen Obliegen- heiten nachzukommen er beim besten Willen, den derselbe stets an den Tag legt, nicht im Stande ist. Der Schuldie- ner muß auch oft zur Herstellung oder Beschaffung neuer Präparate, sowie zur Ausführung mancher Experimente, resp. der Vorarbeiten hiezu herange- zogen werden, er muß auch stets zur Hand sein, und war es auch bisher, so- weit er nur konnte, selbst das Sonn- tags. Der Lehrkörper der hiesigen

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