Instandsetzung der Wasserleitung zum Exjesui- ten Gebäude durchgeführt sein, und bean- trage daher die Section weiters, nach Vollen- dung derselben wegen Wiedervermietung dieses Nebenstöckl vom 10. Dezember 1879 ab eine Offertausschreibung oder Licitation rechtzeitig zu veranlassen. Der Vorsitzende erörtert den Sachverhalt noch nä- her und bemerkt, daß demgemäß dem Hr. Reder der Pacht im Juni 1879 gekündet werden müßte. G.R. Pointner kann es sich nicht erklären, wie man Hr. Reder zu einer Beitragsleistung von 150 fl zur Wasserleitung heranziehen könne, indem dann die Gemeinde kein freies Verfü- gungsrecht wegen Verpachtung dieser Lokali- täten habe, sondern moralisch genötigt sei, demselben sie ferner zu überlassen. Redner findet den Pachtschilling zu gering und möchte daher lieber beantragen, Hr. Reder zu den Kosten der Wasserleitung gar nicht her- anzuziehen, dafür aber den Pachtschilling zu erhöhen. G.R. Ploberger erwähnt, daß sich ja auch die Section auf die Kleinigkeitskrämerei we- gen Herbeiziehung des Hr. Reder zu diesen Ko- sten nicht eingelassen habe, sondern der An- sicht gewesen sei, die Gemeinde solle dieses auf ihre Kosten machen.
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