7. G.R. Leopold Huber führt an, daß seinerzeit wegen Verhaltung des Uferschutzes am Wehrgrabenkanale zwischen der Gemeinde, der Wehrgraben-Commune und den Anrainern ein Vergleich erzielt worden sei. Nur sei damals hinsichtlich der Uferstrecke bei der Waller'schen Fabrik noch kein Übereinkommen getroffen worden; in dieser Beziehung seien die Besitzer derselben bei der k.k. Bezirks-Hauptmannschaft vernommen worden, welche Protokolle Referent verliest und wonach sich Frau Anna Waller im Namen ihrer Mutter und Geschwister bereit erklärt, die Herhaltung des Uferschutzes längs ihrer Waschhütte in einem Ausmaße von 10.4 Mtr zu tragen, während sie sich hinsichtlich der andern Strecke pr 141 Mtr zu dieser Herhaltung mangels einer Verpflichtung nicht herbeilassen könne.– Referent verliest sohin die Zuschrift der k.k. Bezirks-Hauptmannschaft, mit welcher dieselbe dieses Protocoll übermittelt und um Bekanntgabe ersucht, ob die erübrigenden Kosten für die fragliche Strecke von der Gemeinde übernommen würde, und stellt sohin namens der Section den Antrag, die Gemeinde Steyr erkläre sich bereit, den Uferschutz der fraglichen Strecke zu übernemmen, wenn Fr. Anna Waller und die Wehrgraben Commune je 1/5 der Kosten hiezu beitragen. Sollte ein Einverständnis hierüber nicht zu erzielen sein, so wäre die k.k. Bezirks-Hauptmannschaft Steyr als die von der
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