7. G.R. Leopold Huber führt an, daß seinerzeit wegen Verhaltung des Uferschutzes am Wehr- grabenkanale zwischen der Gemeinde, der Wehr- graben-Commune und den Anrainern ein Vergleich erzielt worden sei. Nur sei damals hinsichtlich der Uferstrecke bei der Waller'schen Fabrik noch kein Übereinkommen getroffen worden; in dieser Beziehung seien die Besitzer derselben bei der k.k. Bezirks-Hauptmannschaft ver- nommen worden, welche Protokolle Referent verliest und wonach sich Frau Anna Waller im Namen ihrer Mutter und Geschwister bereit erklärt, die Herhaltung des Uferschutzes längs ihrer Waschhütte in einem Ausmaße von 10.4 Mtr zu tragen, während sie sich hinsichtlich der andern Strecke pr 141 Mtr zu dieser Herhal- tung mangels einer Verpflichtung nicht her- beilassen könne.– Referent verliest sohin die Zuschrift der k.k. Bezirks-Hauptmann- schaft, mit welcher dieselbe dieses Protocoll übermittelt und um Bekanntgabe ersucht, ob die erübrigenden Kosten für die frag- liche Strecke von der Gemeinde übernom- men würde, und stellt sohin namens der Section den Antrag, die Gemeinde Steyr erkläre sich bereit, den Uferschutz der fraglichen Strecke zu übernemmen, wenn Fr. Anna Waller und die Wehrgraben Commune je 1/5 der Kosten hiezu beitragen. Sollte ein Einverständnis hierü- ber nicht zu erzielen sein, so wäre die k.k. Bezirks-Hauptmannschaft Steyr als die von der
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