Ratsprotokoll vom 13. Dezember 1878

Genuß ihrer bürgerlichen Rechte zu sichern oder zu verschaffen, falls sie sich desselben nicht er- freuen sollten. Sich unter die letzteren zu rechnen, haben die in der Seelsorge angestell- ten Cooperatoren der beiden hiesigen Pfarrei- en leider alle Ursache, da ihnen das bestehen- de Gemeinde-Statut eines der vorzüglichsten Rechte eines Staatsbürgers und Gemeinde- angehörigen, nämlich die Walberechtigung in die Gemeindevertretung, und in Folge dessen in den Landtag und Reichsrath vorenthält. Durch diese Vorenthaltung des politischen Wal- rechtes fühlen sich die Gefertigten, als die gegenwärtig hier angestellten Cooperato- ren empfindlich beeinträchtigt und verletzt, in Anbetracht, 1. ihrer wissenschaftlichen Vor- bildung, die sie in die Gelehrten Stände einreiht und auf gleiche Stufe mit Ärzten, Professoren u.s.w. stellt, 2. ihrer Anstellung von Seite eines öffentlichen Amtes zu gemein- nützlicher Wirksamkeit, indem sie vom bi- schöflichen Consistorium unter Verständigung der k. k. Statthalterei mittelst Decretes zur öf- fentlichen Seelsorge, also zum Unterrichte der Jugend in den öffentlichen Schulen u. s. w. hier angestellt und heimatberichtigt sind. ( Entschdg des k.k. M. des Jn. dto 30. Jänner 1875 Z 3868) Während die Wälerlisten, was ganz billig ist neben den k.k. Staatsbeamten auch die Beam- ten der Kp. Rudolfsbahn und der hiesigen Waf- fenfabrik aufweisen, schweigen sie von den

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