Ratsprotokoll vom 13. Dezember 1878

Genuß ihrer bürgerlichen Rechte zu sichern oder zu verschaffen, falls sie sich desselben nicht erfreuen sollten. Sich unter die letzteren zu rechnen, haben die in der Seelsorge angestellten Cooperatoren der beiden hiesigen Pfarreien leider alle Ursache, da ihnen das bestehende Gemeinde-Statut eines der vorzüglichsten Rechte eines Staatsbürgers und Gemeindeangehörigen, nämlich die Walberechtigung in die Gemeindevertretung, und in Folge dessen in den Landtag und Reichsrath vorenthält. Durch diese Vorenthaltung des politischen Walrechtes fühlen sich die Gefertigten, als die gegenwärtig hier angestellten Cooperatoren empfindlich beeinträchtigt und verletzt, in Anbetracht, 1. ihrer wissenschaftlichen Vorbildung, die sie in die Gelehrten Stände einreiht und auf gleiche Stufe mit Ärzten, Professoren u.s.w. stellt, 2. ihrer Anstellung von Seite eines öffentlichen Amtes zu gemeinnützlicher Wirksamkeit, indem sie vom bischöflichen Consistorium unter Verständigung der k. k. Statthalterei mittelst Decretes zur öffentlichen Seelsorge, also zum Unterrichte der Jugend in den öffentlichen Schulen u. s. w. hier angestellt und heimatberichtigt sind. ( Entschdg des k.k. M. des Jn. dto 30. Jänner 1875 Z 3868) Während die Wälerlisten, was ganz billig ist neben den k.k. Staatsbeamten auch die Beamten der Kp. Rudolfsbahn und der hiesigen Waffenfabrik aufweisen, schweigen sie von den

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