wenn dieses auch die andern thäten, so solle man die Besitzer dieser Hütten noch einmal in dieser Richtung auffordern und dieselben zur Abgabe einer bestimmten diesfälligen Erklärung ver- halten. G.R. Ploberger bemerkt, daß, wenn Herr Stieg- ler dem Auftrage des Bürgermeisters wegen Beseitigung des Schotters daselbst nicht nach- komme, so solle man den Schotter durch die Gemeinde auf seine Kosten wegführen lassen. G.R. Haller betont, daß die Lagerung des Schotters daselbst auch gefährlich sei, nachdem derselbe leicht in den Kanal einbrechen und hiedurch verursachen könnte, daß der Waf- fenfabrik die Arbeit für einige Tage gespert würde. Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. Holub angenommen. — Z. 12676. 3. G.R. Pointner verliest nachstehende Eingabe: „Löbliche Gemeinde-Vertretung der k.k. lf. Stadt Steyr.– Sicheren Vernehmen nach wird die löbl. Gemeinde-Vertretung der Stadt Steyr über eine etwaige Abänderung einzelner Punkte des hiesigen Gemeinde-Statutes berathen. Es geschieht dieses ohne Zweifel in der billigen, wolmeinenden Absicht, allen Gemeinde– Angehörigen den vollen, unverkürzten
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