des Besitzstandes der Hauseigenthümer bei der Steyr No. 216 bis 223 ist dargethan, daß die höl- zernen Hütten am linksseitigen Wehrgra- ben-Kanal bei der Steyr auf dem Grunde der Hauseigenthümer sich befinden, und nur jener Ortsraum beim Hause Nr. 222 bei der Steyr der Maria Reitinger als Eigenthum der Gemeinde im Kataster aufscheint. Da mitt- lerweile über die von mehreren Hausbe- sitzern, b.d. Steyr im Monate Juli d.J. nach- gesuchte Regulirung der dortigen Strassen- strecke manche der diesfalls angeregten Ü- belstände beseitiget worden sind, die Er- weiterung der Strasse auf triftige Hin- derniße gestossen ist, so wäre dieser Akt dermalen dem Abschluße zuzuführen.–“ G. R. Holub ist der Ansicht, es wäre wünschens- wert, doch in so weit einzuwirken, daß die betreffenden Hütten auf andere Weise be- seitigt würden, und in dieser Richtung mit jener der Frau Reitinger der Anfang zu machen, weil diese auf städt. Grunde stehe. Wenn man in dieser Vorstadt Umschau halte, so würde man immer nur Übelstände finden, wir beispielsweise Herr Stiegler bei seinem Hause habe Schotter aufhäufen lassen, den er trotz des Auftrages des Bürgermeisters seither nicht habe wegführen lassen. Nachdem sich seiner- zeit schon einige Parteien freiwillig bereit erklärt hätten, ihre Hütten dort wegzuräu- men,
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