Ratsprotokoll vom 13. Dezember 1878

des Besitzstandes der Hauseigenthümer bei der Steyr No. 216 bis 223 ist dargethan, daß die hölzernen Hütten am linksseitigen Wehrgraben-Kanal bei der Steyr auf dem Grunde der Hauseigenthümer sich befinden, und nur jener Ortsraum beim Hause Nr. 222 bei der Steyr der Maria Reitinger als Eigenthum der Gemeinde im Kataster aufscheint. Da mittlerweile über die von mehreren Hausbesitzern, b.d. Steyr im Monate Juli d.J. nachgesuchte Regulirung der dortigen Strassenstrecke manche der diesfalls angeregten Übelstände beseitiget worden sind, die Erweiterung der Strasse auf triftige Hinderniße gestossen ist, so wäre dieser Akt dermalen dem Abschluße zuzuführen.–“ G. R. Holub ist der Ansicht, es wäre wünschenswert, doch in so weit einzuwirken, daß die betreffenden Hütten auf andere Weise beseitigt würden, und in dieser Richtung mit jener der Frau Reitinger der Anfang zu machen, weil diese auf städt. Grunde stehe. Wenn man in dieser Vorstadt Umschau halte, so würde man immer nur Übelstände finden, wir beispielsweise Herr Stiegler bei seinem Hause habe Schotter aufhäufen lassen, den er trotz des Auftrages des Bürgermeisters seither nicht habe wegführen lassen. Nachdem sich seinerzeit schon einige Parteien freiwillig bereit erklärt hätten, ihre Hütten dort wegzuräumen,

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