Ratsprotokoll vom 13. Dezember 1878

Einhundert Gulden demjenigen zusichern, der solche Umstände und Anhaltspunkte anzugeben vermöge, die zur sicheren Entdeckung des Täters führen. Nach einer kurzen Debatte, an der sich die G.R. Ploberger, Perz und Reder beteiligen, wird der vom letzteren gestellte Abänderungsantrag, diese Prämie mit 200 fl festzusetzen, zum einstimmigen Beschluß erhoben. — Z. 12409. (In öffentlicher Sitzung:) 2. G.R. Pointer führt an, daß bekanntlich seinerzeit mehrere Hausbesitzer in der Vorstadt bei der Steyr um Regulirung der dortigen Strassen angesucht hätten; aus diesem Anlaße sei damals der Frau Maria Reitinger aufgetragen worden, ihre dortige Hütte zu beseitigen, weil sie die Passage beenge; über ihren dagegen eingebrachten Rekurs sei dann entschieden worden, sie könne ihre Hütte einstweilen daselbst stehen lassen, weil auch andere Hütten dort stünden, wobei zugleich über den Antrag des G.R. Haller die Vorname von Erhebungen hinsichtlich dieser Hütten, respective des Eigenthumrechtes auf jenen Grunde, auf dem sie erbaut sein, beschlossen worden sei. Das Amt hatte nun diese Erhebungen gepflogen und sei hierüber ein Bericht vorgelegt worden, welchen Referent verliest und wornach er folgendes bemerkt: „Durch die vorgelegte Erhebung

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2