dann ein Fensterrecht für die Besitzer des Hauses No 360 in Ennsdorf. Die fraglichen 4000 fl kommen daher gleich nach diesem Rechte zur Einverleibung. Laut des in Abschrift beiliegenden Protokolles vom 5. Jänner 1878 wurde das Gut sammt dazu gehörigen Gründen und Garten zusammen auf 23,610 fl geschätzt, giebt somit für das zu intabulirende Kapital mehr als genügende Sicherheit. — Was die vom 18. August 1877 bis dahin 1878 fälligen 5 % Zinsen anbelangt, so werden diese mit besonderer Eingabe unter Einem zum Erlag gebracht, weßhalb die Schuldurkunde rücksichtlich der Verzinsung nur vom 18. August l.J. lautet. — Indem ich daher diese Behelfe vorlege, stelle ich durch meinen ausgewiesenen Machthaber als Alleinerbin nach Herrn Johann Nutzinger die ergebene Bitte: Die löbl. Gemeinde-Vorstehung geruhe dem Entwurf die GenehmigungsClausel beizusetzen, und ehethunlichst wegen Aufname des Originales und der Intabulation meinem Herrn Machthaber zustellen zu lassen. Steyr am 30. Oktober 1878. Franziska Haas.“ Referent bemerkt hiezu, daß der betreffende Absatz im Testamente wirklich so laute, wie er im Gesuche angegeben sei. Referent verliest
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