die beiden über die Wal der Personen sich nicht einigen könnten, überlasse ich es dem jeweiligen Gemeinderate der Stadt Steyr, unter den von beiden Herren in Vorschlag gebrachten Personen der Auswal zu treffen. Die Stiftung hat den Namen Stiftung der Eheleute Johann und Anna Nutzinger für ver- armte Bürger der Stadt Steyr zu führen. Viertens: Soll zum Heile meiner Seele und der meiner verstorbenen theuren Frau ein heiliges Stiftamt in der Pfarr- kirche in Steyr errichtet, und einer heilige Messe jährlich an dem Sterbtag meiner guten Frau und eine an meinen Sterbetage gelesen werden. — Die Kosten dieser Stiftungen, sowie die ent- fallenden Staatsgebühren davon sind von meiner Universal-Erbin zu tragen. Nachdem ich dermalen nicht in der Lage bin, die 4000 fl ÖW ein- zuzalen, mir die Sicherstellung am I. Platze freigestellt ist, so bin ich Wil- lens, über dieses Legat einen Schuld- schein nach dem Entwurf auszustel- len und Imo loco resp. IIdo loco auf das Gut sicherstellen zu lassen. — Laut Landtafel-Extrakt haften auf dem Gute nur ein Pachtvertrag für die Eheleute Josef und Maria Haslinger welcher zur Löschung gebracht werden wird,
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2