Ratsprotokoll vom 22. November 1878

bei der Nummerirung wolle man aber Geld ausgeben, obwol selbe nicht zur Verschönerung der Stadt beitrage. Der Vorsitzende hebt hervor, daß sich mit der Einführung einer neuen Nummerirung wol nicht um eine Verschönerung der Stadt handle, sondern um eine bessere Orientirung; wenn die Gemeinde in dieser Beziehung mit keiner Organisation vorgehen wolle, so könnte sie hiezu einmal einen Auftrag erhalten. G.R. Reder frägt, ob die Einführung einer neuen Nummerirung wohl im Grundbuche kein Hinderniß mache und in demselben durchgeführt werden würde, was der Vorsitzende bejahend beantwortet. Der Bürgermeister stellt sohin die Frage, ob der Gemeinderath mit der Einführung einer neuen Häusernummerirung im Prinzipe einverstanden sei und ersucht jene Mitglieder, welche derselben zustimmen, sich zu erheben. Die Majorität erhebt sich. — Z. 12122. 18. G.R. Josef Huber verliest nachstehenden Erlaß des Landes-Ausschußes: „An alle Gemeinde Vorstehungen in Oberösterreich. Nach §. 17 der Feuerpolizei-Ordnung vom 2. Februar 1873 hat der Gemeinde-Ausschuß für jede geschlossene Ortschaft, welche mindestens 20 Häuser

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