Ratsprotokoll vom 22. November 1878

hinreichendes Wasserquantum zur Ausspülung der Kanäle einleiten könnte. Diese Einläufe müßten mit Schleusen versehen werden, um den Einkauf reguliren und eventuell ganz absperen zu können. Außerdem müßte vor den Schleusen ein Rechen angebracht werden, welcher die Blätter, Holz und Schotter abzuhalten hätte. Der Auslauf des Hauptkanales ist mit Rücksicht auf das Hochwasser um 1.0 m höher, als das kleinste Wasser angelegt, damit derselbe nicht so leicht mit Schlamm verlegt werde. In Folge dieser Annahmen liegt die Sohle dieser Kanäle beinahe durchgehends 2.0 m unter dem Strassenniveau, wodurch die Möglichkeit geschaffen ist, daß man aus allen Senkgruben welche circa 18 m von den Kanälen entfernt liegen, den Unrat in dieselben leicht einleiten könnte. Was die Lage der Kanäle anbelangt, müßte dieselbe so projectirt werden, daß man aus allen Häusern den Unrat einleiten könnte. Zu diesem Behufe erscheint die Anlage eines Kanales in der I. und II. Quergasse erforderlich. Der Kanal in der II. Quergasse wäre als Hauptkanal zu betrachten, in welchen der Kanal aus der IV. Quergasse einzuzapfen wäre. Obwol die vorbesprochene Anlage den Anforderungen entsprechen würde, kann leider nicht unerwähnt bleiben, daß dieses nur auf den oberen Theil des Eysnfeldes

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