hier wurde der Antrag auf dreijährige Verpachtung ohne einer solchen beantragt, darin liege keine Consequenz und hätte man ebenso auch die Wirthschaftfuhren ohne Offerte Ausschreibung wieder vergeben können. G.R. Ploberger spricht sich für den Antrag des G.R. Reder aus. Der Vorsitzende bemerkt, daß im Falle der Anname dieses Antrages man dann Zeit hätte, diese Angelegenheit nun zu regeln. G.R. Peyrl hebt hervor, daß nach dem bisherigen Pachtverträge das Maß von der Gemeinde beizustellen sei, und wäre er daher dafür, daß das neue Maß durch die Gemeinde dem Pächter beigestelt wurde. Der Vorsitzende erwiedert, daß Herr Huber bereits von ihm beauftragt sei, selbst das neue Maß beizustellen. Es wird sohin beschlossen, das städt. Haft- und Landgefälle dem Herrn Karl Huber auf die Dauer eines Jahres um den bisherigen Pachtschilling pr 50 fl und den bisherigen Pacht - Bedingnissen zu übertragen; wogegen derselbe sich das neue Maß selbst anzuschaffen habe. — Z. 12140. 12. G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch der
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2