Vermögens-Verhältnisse nicht gekümmert habe. Der Vorsitzende bezeichnet diese Äußerung als irrig, es sei damals ausdrücklich der G.R. und Director der Waffenfabriz Holub hinsichtlich deren Vermögens-Verhältnisse und ihrer Pensionsfähigkeit befragt worden wodurch sichergestellt worden sei, daß die- selben ein Einkommen von mindestens 1200 fl hätten und pensionsfähig seien. Darum sei ihnen auch die Aufname in den Gemeinde Verband gewährt worden. Dieses weise das Sitzungs-Protokoll aus- drücklich nach. G.R. Holub bestätigt dieses und bemerkt, daß dieselben nie der Gemeinde zur Last fallen würden, weil sie im Falle ihrer Dienstesuntauglichkeit von der Fabrik ihre Pension geniessen würden. G.R. Mayr bezeugt, daß Gesuchsteller in gere- gelten Verhältnissen lebe und auch Geld anliegend habe. Der Vorsitzende erwiedert, daß Gesuchsteller dieses eben angeben solle; ihm müsse daran gelegen sein, wenn er etwas erreichen wolle, der Gemeinde die Mittel an die Hand zugeben, seinem Gesuche willfahren zu könne;
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