Ratsprotokoll vom 22. November 1878

dem Gemeinderate vor Augen zu führen; eine derartige Abweisung ohne Motive müße ihn daher kränken und sollte man zum Minderten ihm bedeuten, welche Erfordernisse er nachzuweisen habe, die er vielleicht nicht gewußt habe. Im übrigen glaube er aber, daß man überhaupt dem Gesuche stattgeben solle, und stelle er den Antrag, den Gesuchsteller in den Gemeindeverband der Stadt Steyr aufzunehmen. G.R. Mayr frägt, ob eine Vorschrift in der Richtung bestehe, wie lange jemand in einem Orte sein müsse, um in den Gemeindeverband aufgenommen werden zu können, worüber Referent bemerkt, daß gegenwärtig solche Vorschriften wol nicht bestünden, daß es aber dem Gemeinderate von Belang sein müße, dieses zu wissen. Er habe auch nicht behauptet, daß Gesuchsteller seinen Vorrath vorweisen müsse, aber er sollte doch in seinem Gesuche erwähnen, worin sein Vermögen bestünde, was er für einen Verdienst und was er sich erworben habe. G.R. Haller macht aufmerksam, daß in einer der letzten Sitzungen Werkmeister der Waffenfabrik in den Gemeindeverband aufgenommen worden seien, wo man sich um deren

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