Ratsprotokoll vom 22. November 1878

Eingabe gewiß nicht zum zweitenmal den Weg der Öffentlichkeit betreten und den Rekurs ergriffen haben. Er möchte daher das Ansuchen des Herrn Berger befürworten und den Antrag stellen, der löbl. Gemeinderat, möge doch wenigstens die Hälfte der erlaufenen Kosten auf Gemeindemittel übernehmen. Referent G.R. Pointer bemerkt, sich mit diesen Ausführungen nicht einverstanden erklären zu können, um so weniger, als eine Gewährung dieses Gesuches eine Menge Consequenzen nach sich ziehen und auch andere veranlassen würde, mit derartigen Gesuchen an den Gemeinderath heranzutreten. Es sei dem Sohne des Gesuchstellers nach dem Ableben seiner Frau ein Erbtheil von 900 fl zugefallen, ein gleiches müße auch ihm anheimgefallen sein. Gesuchsteller befinde sich daher nicht in solchen Verhältnissen, daß ihm die Zalung nicht möglich sei. So gerne er daher bereit wäre dem Gesuchsteller behilflich zu sein, so wenig könne der Gemeinderat wegen der Folgen solche Auslagen auf sich nehmen, daher er den Sectionsantrag aufrecht erhalten müße. Bei der Abstimmung bleibt der Antrag des G.R. Peyrl mit allen gegen seine Stimme in der Minorität und wird der Sectionsantrag mit allen gegen die Stimme des G.R. Peyrl zum Beschluße erhoben. — Z. 12145.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2