Ratsprotokoll vom 22. November 1878

Eingabe gewiß nicht zum zweitenmal den Weg der Öffentlichkeit betreten und den Rekurs er- griffen haben. Er möchte daher das Ansuchen des Herrn Berger befürworten und den Antrag stellen, der löbl. Gemeinderat, möge doch we- nigstens die Hälfte der erlaufenen Kosten auf Gemeindemittel übernehmen. Referent G.R. Pointer bemerkt, sich mit diesen Ausführungen nicht einverstanden erklären zu können, um so weniger, als eine Gewäh- rung dieses Gesuches eine Menge Consequen- zen nach sich ziehen und auch andere veran- lassen würde, mit derartigen Gesuchen an den Gemeinderath heranzutreten. Es sei dem Sohne des Gesuchstellers nach dem Ableben seiner Frau ein Erbtheil von 900 fl zugefallen, ein glei- ches müße auch ihm anheimgefallen sein. Ge- suchsteller befinde sich daher nicht in solchen Ver- hältnissen, daß ihm die Zalung nicht möglich sei. So gerne er daher bereit wäre dem Gesuchsteller behilflich zu sein, so wenig könne der Gemeinde- rat wegen der Folgen solche Auslagen auf sich nehmen, daher er den Sectionsantrag aufrecht erhalten müße. Bei der Abstimmung bleibt der Antrag des G.R. Peyrl mit allen gegen seine Stimme in der Minorität und wird der Sectionsantrag mit allen gegen die Stimme des G.R. Peyrl zum Beschluße erhoben. — Z. 12145.

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