hat mich der Herr Landes-VertheidigungsMinister mit Erlaß vom 31. v.M. Z. 2533 prs. zugleich ersucht, der Gemeindevorstehung Steyr für dieses patriotische humanitäre Anerbieten den wärmsten Dank und die volle Anerkennung auszusprechen. Linz, am 5. November 1878 der kk. Statthalter Widmann.“ — Z. 1182 & 11863. b. Einen Erlaß der k. Statthalterei, welcher lautet: „Z. 964. An die Gemeinde Vorstehung der Stadt Steyr. In Erledigung des Berichtes vom 12. Juli 1878 Z. 7790, dessen Beilage im Anschlusse zurückfolgt, wird der Gemeinde Vorstehung mitgetheilt, daß die Statthalter als Stiftungs-Aufsichtsbehörde über den vom Gemeinderat und der Gemeinde Vorstehung Steyr gestellten Antrag, es möge der in den Stiftbriefen des Adam und Wolfgang Pfefferl' schen, des Jung Fenzl'schen und des Matern Hammer'schen Stipendiums enthaltene Passus, wornach diese Stipendien an Gymnasialschüler oder Universitätshörer verliehen werden sollen, derart interpretirt oder abgeändert werden, daß künftig auch Realschüler in den Genuß dieser Stipendien gelangen könten, eine Verfügung zu treffen nicht in der Lage ist, weil einerseits die betreffenden Stiftbriefe ausdrücklich zu Gunsten von Schülern der niederen
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