hat mich der Herr Landes-Vertheidigungs- Minister mit Erlaß vom 31. v.M. Z. 2533 prs. zugleich ersucht, der Gemeindevorste- hung Steyr für dieses patriotische huma- nitäre Anerbieten den wärmsten Dank und die volle Anerkennung aus- zusprechen. Linz, am 5. November 1878 der kk. Statthalter Widmann.“ — Z. 1182 & 11863. b. Einen Erlaß der k. Statthalterei, wel- cher lautet: „Z. 964. An die Gemeinde Vor- stehung der Stadt Steyr. In Erledigung des Berichtes vom 12. Juli 1878 Z. 7790, dessen Beilage im Anschlusse zurückfolgt, wird der Gemeinde Vorstehung mitgetheilt, daß die Statthalter als Stiftungs-Auf- sichtsbehörde über den vom Gemeinderat und der Gemeinde Vorstehung Steyr gestell- ten Antrag, es möge der in den Stift- briefen des Adam und Wolfgang Pfefferl' schen, des Jung Fenzl'schen und des Matern Hammer'schen Stipendiums enthaltene Passus, wornach diese Stipendien an Gymnasialschüler oder Universitäts- hörer verliehen werden sollen, derart interpretirt oder abgeändert werden, daß künftig auch Realschüler in den Ge- nuß dieser Stipendien gelangen könten, eine Verfügung zu treffen nicht in der Lage ist, weil einerseits die betref- fenden Stiftbriefe ausdrücklich zu Gunsten von Schülern der niederen
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