der Anlage zwei Exemplare dieser Broschüre übermittle, ersuche ich dahin zu wirken, daß von Seite der im dortigen Gebiete befindlichen patriotischen Comités etc. sowie durch die Bevölkerung solche Kran- kenunterkünfte, welche den in der gedachten Broschüre enthaltenen Bestim- mungen entsprechen, möglichst zahl- reich errichtet werden, und mir über die in dieser Richtung etwa gestellten An- erbieten von Fall zu Fall Bericht zu er- statten. Linz am 18. Oktober 1878. — Der kk. Statthalter: Widmann.“ — Referent giebt dann die Titel der einzelnen Kapitel der zitierten Broschüre enthaltend die Bestimmungen für die Unterbrin- gung, Behandlung und Pflege von im Felde verwundeten und erkrankten Kriegern ausserhalb der Militär-San- täts-Anstalten bekannt, merkt weiters, daß der Bürgermeister über Ansuchen des Section behufs Unterbringung von Verwunde- ten und kranken Soldaten im Sanct Anna Spitale eine Anfrage an die Kran- kenhaus-Direction gerichtet habe, welche selbe mit nachstehendem Schreiben beant- wortet habe: „Wohllöbliche Gemeinde Vorste- hung der kk. Landesfürstlichen Kreisstadt Steyr! Auf die mit geschätzten Note vom 23. d.M. Z. 11322 anher- gestellte Anfrage, für wie viele kranke und verwun- dete Soldaten im Spitale Raum beschaffen werden kön- ne,
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