der Anlage zwei Exemplare dieser Broschüre übermittle, ersuche ich dahin zu wirken, daß von Seite der im dortigen Gebiete befindlichen patriotischen Comités etc. sowie durch die Bevölkerung solche Krankenunterkünfte, welche den in der gedachten Broschüre enthaltenen Bestimmungen entsprechen, möglichst zahlreich errichtet werden, und mir über die in dieser Richtung etwa gestellten Anerbieten von Fall zu Fall Bericht zu erstatten. Linz am 18. Oktober 1878. — Der kk. Statthalter: Widmann.“ — Referent giebt dann die Titel der einzelnen Kapitel der zitierten Broschüre enthaltend die Bestimmungen für die Unterbringung, Behandlung und Pflege von im Felde verwundeten und erkrankten Kriegern ausserhalb der Militär-Santäts-Anstalten bekannt, merkt weiters, daß der Bürgermeister über Ansuchen des Section behufs Unterbringung von Verwundeten und kranken Soldaten im Sanct Anna Spitale eine Anfrage an die Krankenhaus-Direction gerichtet habe, welche selbe mit nachstehendem Schreiben beantwortet habe: „Wohllöbliche Gemeinde Vorstehung der kk. Landesfürstlichen Kreisstadt Steyr! Auf die mit geschätzten Note vom 23. d.M. Z. 11322 anhergestellte Anfrage, für wie viele kranke und verwundete Soldaten im Spitale Raum beschaffen werden könne,
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