1 Drahtleitung zwischen den Stationen und Fortsetzung derselben bis zum Objecte II der Waffenfabrik. Bei dieser Herstellung müße der Kostenvoran- schlag alles enthalten, und die Signalisi- rungsapparate ohne jeder weiteren Ver- bindlichkeit und Nachzalung eben so, wie eine dreijährige Garantie mit Ausna- me der Elementar-Ereignisse genau er- sichtlich gemacht werden. Schließlich führt Referent noch an, daß sich der ganze Kostenaufwand beiläufig auf 8 - 900 fl beziffere, welche Summe jedoch wegen Mangel eines detailirten Kostenvoranschla- ges nur eine proximative sei. G.R. Holub betont, daß es schwer sei, die Ko- sten genau zu fixiren, wenn man die Länge der Drahtleitungen nicht wisse, er wünscht daher, daß selbe vom Amte erhoben und den beiden Herrn, welche zur Ein- reichung der Kostenvoranschläge nach dem Sectionsantrage aufzufordern wären, bekannt gegeben würden. Redner spricht sich weiters gegen die beantragte Aus- dehnung der Leitung zum Hornisten der Feuerwehr aus, nachdem mit Rücksicht darauf, als in dieser Stelle leicht und häufig ein Wechsel eintreten könne die betreffende Leitung immer umge- legt werden müßte. Eben so halte
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