G.R. Mayr gibt unter Erörterung ihrer dürftigen Lage zu erwägen, ob ihr nicht diese Bestallung auf ihre Lebensdauer zu belassen sei, was vom G.R. Schachiger unterstützt wird. G.R. Holub macht aufmerksam, daß sie bisher darum nicht angesucht habe, daher empfehle er vorläufig den Sections-Antrag zur Annahme, wonach es dem Gemeinderate immer vorbehalten bleibe, später, wenn sie darum ansucht, in irgend einer Form eine Unterstützung zu gewähren. G.R. Peyrl frägt, ob die Stelle einer Stadthebamme nicht wieder besetzt werde, worüber G.R. Pointner auf die diesfalls bestehenden gesetzlichen Bestimmun- gen aufmerksam macht und der Ansicht Ausdruck giebt, daß, wenn der Bürgermeister mit Rück- sicht auf die große Anzal der vorhandenen Hebam- men eine Wiederbesetzung dieser Stelle nicht für nötig halte, ihm dieses frei stehe. Im Übrigen be- fürwortet er, sowie Vice-Bürgermeister Gschai- der den Sections-Antrag, welcher auch zum Beschlus- se erhoben wird. — Z. 10676. 9. G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch des Herrn Johann Wöll, Bierbrauer in Stadtkirchen, mit wel- chem derselbe unter Hinweis darauf, daß er nur braunes Bier erzeuge, das Ersuchen stellt, es mö- ge von seinem, nach Steyr eingeführten Bier der 30% Gemeindezuschlag als von einem nur 10 gradigen Bier mit 50 xr pr Hectoliter eingehoben werden.
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