Ratsprotokoll vom 25. Oktober 1878

welcher der Hauptsache nach die Bestimmung enthalten solle, daß der erzielte Betrag und seine Zinsen als Fond für Erbauung eines ein Armen-Versorgungshauses in Steyr, respective als Fond für die Verpflegung der in denselben untergebrachten Armen zu behandeln sei, daß dieser Betrag aber niemals zu irgend einem anderen Zwecke, auch nicht zur Restaurirung oder Erweiterung der bereits bestehenden Armen und Versorgungshäuser verwendet werden dürfe, sowie daß jährlich über die Verwaltung dieses Fondes öffentlicher Ausweis gepflogen werde. Zur Durchführung dieser Anträge beschloß der Gemeinderat in der erwähnten Sitzung, die I. Section zu beauftragen, sich mit den Delegirten des Comitées in Betreff der Abfassung des Stiftbriefes auf kurzem Wege ins Einvernehmen zu setzen und das aus den diesfälligen Verhandlungen hervorgehende Schriftstück dem Gemeinderate zur Ratification vorzulegen. Der auf Grund dieses Beschlusses vereinbarte Stiftbrief-Entwurf wurde auch mit GemeinderatsSitzungsbeschluß vom 9. August d.J. angenommen. Die k.k. Statthalterei, der dieser Stiftbrief als Stiftungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt wurde, erklärte mit hohem Erlasse vom 25. September 1878 Z. 9932 im Prinzipe hiezu ihre Zustimmung, bezeichnete es jedoch als empfehlenswerth, mit dessen Sanction zuzuwarten, bis auch die bereits subscribirten, jedoch noch nicht eingezalten Beträge eingeflossen seien. - Nachdem jedoch für diese noch aushaftenden Einzalungen nach

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