durch die allgemeine Wehrpflicht betroffenen Staatsbürgers, gibt jedoch auch den Beweis von dem guten Willen und der Thätigkeit der Gemeinden sowie von der zweckmässigen Einwirkung aller politischen Verwaltungsstellen und Organe, und freudig sehe Ich mich bewogen, Sie zu beauftragen, der gesammten Bevölkerung wie auch den Gemeinde Ämtern und Ihrer Leitung unterstehenden politischen Organen Meine vollste Anerkennung und Meinen Dank auszusprechen. Bei diesem Anlasse kann Ich es nicht verschweigen, wie wohl es Meinem Herzen thut, in allen Theilen der Monarchie für Unser brave Armee von Neuen die regste Theilname angefacht zu sehen, welche sich vor Allem in der unbegrenzten Opferwilligkeit und Fürsorge für das Loos der Reservistenfamilien, insbesondere aber für jenes der Verwundeten und Kranken kundgibt. Ich beauftrage Sie, auch in dieser Hinsicht jetzt schon der Bevölkerung einen kaiserlichen Dank kundzugeben. — Gödöllö am 19. Oktober 1878 - Franz Josef m.p.“ Es gereicht mir zur besonderen Freude, diese Allergnädigste Kundmachung Sr. Majestät des Kaisers zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. Linz, am 23. Oktober 1878. — Der k.k. Statthalter Widmann mp.“ Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 11454. b. Einen Erlaß des hohen Landtages, mit wel- chem
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