durch die allgemeine Wehrpflicht betroffenen Staats- bürgers, gibt jedoch auch den Beweis von dem gu- ten Willen und der Thätigkeit der Gemeinden sowie von der zweckmässigen Einwirkung aller politischen Verwaltungsstellen und Orga- ne, und freudig sehe Ich mich bewogen, Sie zu beauftragen, der gesammten Bevölkerung wie auch den Gemeinde Ämtern und Ihrer Leitung unterstehenden politischen Organen Meine vollste Anerkennung und Meinen Dank auszusprechen. Bei diesem Anlas- se kann Ich es nicht verschweigen, wie wohl es Meinem Herzen thut, in allen Theilen der Monarchie für Unser brave Armee von Neuen die regste Theilname angefacht zu sehen, welche sich vor Allem in der unbegrenzten Opferwilligkeit und Fürsorge für das Loos der Reservisten- familien, insbesondere aber für jenes der Verwundeten und Kranken kundgibt. Ich beauftrage Sie, auch in dieser Hinsicht jetzt schon der Bevölkerung einen kai- serlichen Dank kundzugeben. — Gödöllö am 19. Oktober 1878 - Franz Josef m.p.“ Es gereicht mir zur besonderen Freude, die- se Allergnädigste Kundmachung Sr. Maje- stät des Kaisers zur allgemeinen Kennt- nis zu bringen. Linz, am 23. Oktober 1878. — Der k.k. Statthalter Widmann mp.“ Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 11454. b. Einen Erlaß des hohen Landtages, mit wel- chem
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