jedoch schon heute beschließen, daß im Falle der Was- serbezug für das Ex-Jesuitengebäude keine Störung erleide, dem Herrn Vorstadtpfarrer die nachgesuchte Bewilligung auf Widerruf, gegenseitiger Tragung der Herstellungskosten und Beitragsleistung der Erhaltungskosten durch den Herrn Gesuchsteller zu ertheilen. G.R. Anton von Jäger wünscht, daß diese Er- hebungen gleich gepflogen würden, nachdem die Jahreszeit schon weit vorgeschritten sei. Der Antrag des G.R. Ploberger wird zum Be- schluße erhoben. – Z. 10091. IV. Section: 11. G.R. Wenhart verliest das Gesuch des Fräulein Maria Tümliz, Privatkinder- gärtnerin, womit dieselbe als Nachfolgerin der verstorbenen Kindergärtnerin sel. Anastasia Frantzl die Bitte um Fortbezug des derselben bewilligten Freiquartieres gegen Gewäh- rung von 10 Freiplätzen für arme Kinder stellt, dann die diesem Gesuche beigesetzte Zuschrift des k.k. Stadt-Schulrates Steyr, welche lautet: „No. 528/St. Sch. R. dieses von der, vom k.k. Stadt-Schulrat Steyr zur Kindergärtnerin ernannten Gesuchstellerin demselben über- reichte Gesuch wird dem löbl. Gemeinderate der Stadt Steyr zufolge einstimmigen Sitzungs- Beschluß vom 26. September d.J. zur gütigen Ge- währung
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