jedoch schon heute beschließen, daß im Falle der Wasserbezug für das Ex-Jesuitengebäude keine Störung erleide, dem Herrn Vorstadtpfarrer die nachgesuchte Bewilligung auf Widerruf, gegenseitiger Tragung der Herstellungskosten und Beitragsleistung der Erhaltungskosten durch den Herrn Gesuchsteller zu ertheilen. G.R. Anton von Jäger wünscht, daß diese Erhebungen gleich gepflogen würden, nachdem die Jahreszeit schon weit vorgeschritten sei. Der Antrag des G.R. Ploberger wird zum Beschluße erhoben. – Z. 10091. IV. Section: 11. G.R. Wenhart verliest das Gesuch des Fräulein Maria Tümliz, Privatkindergärtnerin, womit dieselbe als Nachfolgerin der verstorbenen Kindergärtnerin sel. Anastasia Frantzl die Bitte um Fortbezug des derselben bewilligten Freiquartieres gegen Gewährung von 10 Freiplätzen für arme Kinder stellt, dann die diesem Gesuche beigesetzte Zuschrift des k.k. Stadt-Schulrates Steyr, welche lautet: „No. 528/St. Sch. R. dieses von der, vom k.k. Stadt-Schulrat Steyr zur Kindergärtnerin ernannten Gesuchstellerin demselben überreichte Gesuch wird dem löbl. Gemeinderate der Stadt Steyr zufolge einstimmigen SitzungsBeschluß vom 26. September d.J. zur gütigen Gewährung
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