zu bewilligen, wenn die Erhaltungs und eventuell Neuherstellungskosten entsprechend repartirt werden. Nachdem die Wasserleitung von der Brunnenstube beim Hause des Herrn Peter Ernst in Aichet bis zum Hause No. 81 des H. Ferdinand Edelbauer in der Kirchengasse bisher auf gemeinschaftliche Kosten von der Stadtgemeinde und H. Ferdinand Edelbauer und vom Hause No. 81 bis zum Ex-Jesuitengebäu- de nur von der Stadtgemeinde allein erhalten würde, so müßte für die Zukunft die erstere Strecke auf gemeinschaftliche Kosten von der Stadtgemeinde, Herrn Ferdinand Edelbauer & Herrn Pfarrer Dürnberger, und vom Hause No. 81 bis zur Abzapfungsstelle in den Pfarrhof auf Kosten der Stadtgemeinde und Herrn Pfarrer Dürnberger erhalten werden, wozu auch eine eventuelle Neuherstellung gehört. – Die Er- haltung und eventuelle Neuherstellung des noch erübrigenden Theiles der Wasserleitung von der Abzapfungsstelle in den Pfarrhof bis zum Ex-Jesuitengebäude würde der Stadtge- meinde allein, und des Theiles zum Pfarrhofe dem H. Pfarrer Dürnberger zufallen. Zur Sicherung des Wasserbezuges und auch der vorerwähnten Tragung der Erhaltungs- & eventuell Neuherstellungskosten müßte ein Vertrag verfaßt und auf den Pfarrhofe intabulirt werden. – Städt. Bauamt Steyr am 30. September 1878. – Bogacki.“ Referent bemerkt hiezu, daß in der Brunnenstube eine Unzukömmlichkeit bestehen dürfte, da im
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