gegeben werden, daß derartige Geschäfte zur Lizitation nicht zugelassen würden. Der Vorsitzende erwiedert, daß es schwer sei, eine derartige Verfügung zu treffen, nachdem man ja nicht im Vorhinein wisse, wer sich betheilige und es noch andere Geschäfte geben könnte, die der Gemeinderath vielleicht gleichfalls als nicht zulässig betrachte. Übrigens könnte vor Beginn der Lizitation diesfalls mündlich eine solche Bekanntmachung erfolgen. G.R. Mayr findet den ganzen Vorgang, wonach in dieser Angelegenheit ein Geschäftsgenosse den Vortrag halte und auf die Abweisung einrate, für partheiisch. (Bürgermeister Moritz Crammer übernimmt wieder den Vorsitz.) 7. G.R. Leopold Huber referirt über den KassaAmtsbericht betreffend die Vermögensgebahrung bei der Alt-Fenzl'schen und Wolfgang Pfefferl'schen Stipendienstiftung im Jahre 1877, wonach sich der Vermögendstand bei ersterer auf 2271 fl 75 xr und bei letzterer auf 5000 fl 32 1/2 xr belaufe. Der Vorsitzende bemerkt hiezu, daß das Kapital dieser Stipendien sich immer vergrössere, weil mit Rücksicht auf die Bestimmung des Stiftbriefes, daß nur Gymnasiasten darauf Anspruch haben, dieselben häufig nicht vergeben werden könnten. – Es sei daher schon vor
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