Gewölben sich anstandslos befänden; auch fürchte er, daß die Gemeinde diese Gewölbe nicht leicht anbringen werde; er müße sich daher gegen den Sectionsantrag aussprechen und beantrage die Zuschlagung des Gewölbes No. 1 an Herrn Bachbauer. G.R. Ploberger erwähnt, daß Herr Eidenböck jedenfalls dieses Gewölbe nehmen werde, denn es habe ihn schon gereuet, daß er es nicht einlizitirt habe. Der Gemeinderat habe sich übrigens ausdrücklich die Ratifikation der Lizitation vorbehalten. Der Vorsitzende bringt sohin zuerst den Antrag auf Verpachtung der Gewölbe 2 und 3 an die Herren Hirsch und Skoppa zur Abstimmung und wird selber angenommen. Sohin bringt derselbe den Antrag des G.R. Pointner auf Vermiethung des Gewölbes No. 1 an H. Bachbauer zur Abstimmung, welcher bei Probe und Gegenprobe mit 8 gegen 7 Stimmen abgelehnt wird. – Der Antrag der Section auf Nichtgenehmigung der Vermiethung des Gewölbes No. 1 an Herrn Bachbauer und Ausschreibung immer neuer Lizitation wegen dessen Vergebung wird mit 8 gegen 7 Stimmen zum Beschluße erhoben. G.R. Peyrl meint, es soll nach diesen Beschluß gleich bei der Ausschreibung der Lizitation be- kannt
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