Ratsprotokoll vom 4. Oktober 1878

werden, nachdem auch die Hütten der Nachbarhäuser vor- läufig nicht entfernt werden dürfen. Übri- gens wäre Sorge zu tragen, daß auf Reinhal- tung dieser Strassenfront Bedacht genommen werde.“ G.R. Mayr bemerkt, er habe noch nicht gesehen, daß auf Reinlichkeit dieser Strasse gesehen würde; im Sommer sei dort alles voll Schmutz und im Win- ter voll Eis. G.R. Pointner erwiedert, daß an die betreffenden Hausbesitzer in dieser Richtung bereits entspre- chende Verfügungen erlassen worden seien, welche er bekannt giebt und die nun durchge- führt werden müßten. G.R. Wenhart stellt die Frage, ob die anderen Hüt- ten, welche noch bei der Steyr seien, bloß ge- duldet seien, oder ob deren Eigenthümer ein Recht hätten, daselbst ihre Hütten stehen zu haben. Der Vorsitzende erwiedert, daß nach seiner Erinne- rung diese Hütten wohl ursprünglich auf Gemeindegrund gestanden seien, daß die Gemeinde aber über- sehen habe, ihr Recht geltend zu machen und da- her dieser Zustand verjährt sei; weshalb die Ge- meinde ihren Besitz nicht mehr nachweisen könne. G.R. Haller bemerkt, es würde sich ja erheben laßen, wer die Grundsteuer zale und wünscht die Vorname dieser Erhebung.

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