im Bejahungsfalle könnte die Löschung ihres Rechtes im Markthütten-Protokolle in Vollzug gesetzt werden. Beschluß nach Antrag. – Z. 10555. 3. G.R. Pointner führt an, daß Peter Baumgartner gegen den Beschluß der Armen-Commißion, womit seinem Ansuchen um Aufname ins Sondersichenhaus keine Folge gegeben worden sei, den Rekurs an den Gemeinderat eingebracht habe, bemerkt, daß die Abweisung seitens der Armen-Commission wegen Mangel von Platz im Sondersichenhause erfolgt sei und beantragt namens der Section mit Rücksicht darauf dem Rekurse dermalen keine Folge zu geben. Beschluß nach Antrag. – Z. 10100. 4. G.R. Pointner referirt über die von Frau Maria Reitinger eingebrachte Vorstellung gegen die Verfügung der Gemeinde-Vorstehung, womit dieselbe zur Entfernung ihrer auf städt. Grunde angebrachten Hütte im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 16. Juli aufgefordert wurde. Referent bemerkt hiezu: „die von den Besitzern der Häuser No. 216 bis 227 b.d. Steyr angestrebte Regulirung der Strasse bei ihren Häusern hat sich bei der vorgenommenen Lokalerhebung als äusserst schwierig und kostspielig herausgestellt, weshalb dieselbe dermalen unterbleiben muß. Aus diesem Anlasse dürfte auch das vorliegende Begehren der Maria Reitinger berücksichtiget
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