Ratsprotokoll vom 4. Oktober 1878

und neuen Nummerirung der Markthütten auf dem Stadtplatze und Seidlfelde, sowie Ausarbeitung eines Entwurfes für die Marktgebühren, beehrt sich der Gefertigte nachstehenden Bericht zu überreichen. – Was die Aufstellung und neue Nummerirung der Markthütten auf dem Stadtplatze anbelangt, so ist dieselbe vorläufig nicht durchführbar, da diejenigen, welche die Hütten nicht mehr aufstellen, auf ihr grundbücherlich gesichertes Aufstellungsrecht nicht Verzicht geleistet haben. – Es wäre daher vor Allem erforderlich, daß diejenigen, welche ihre Hütten nicht mehr aufstellen, bezüglich der Aufrechthaltung oder Löschung ihres Rechtes auf die Aufstellung der Hütten auf dem Stadtplatze ihre Erklärung abgeben möchten. – Diejenigen, welche auf ihr Recht nicht verzichten sollten, müßten für die Zukunft zum Frühjahr- und Herbstmarkte die Grundgebühr von 17 ½ xr pr □ Mtr. bezalen, da diese Plätze reservirt bleiben müßten. – Ist diese Angelegenheit in der vorerwähnten Art geordnet, dann kann erst mit der Ausarbeitung eines Aufstellungsplanes und neuen Nummerirung der Hütten, sowie Regulirung des Grundbuches begonnen werden. Eine Regulirung des Tarifes für die Markthütten auf dem Stadtplatze kann aus dem Grunde nicht geschehen, da die bisherigen Marktgebühren von Seite der Statthalterei mit Erlaß vom 9. Dezember 1854 Z. 17757

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