und neuen Nummerirung der Markthütten auf dem Stadtplatze und Seidlfelde, sowie Ausarbei- tung eines Entwurfes für die Marktgebühren, beehrt sich der Gefertigte nachstehenden Bericht zu überreichen. – Was die Aufstellung und neue Nummerirung der Markthütten auf dem Stadtplatze anbelangt, so ist dieselbe vorläu- fig nicht durchführbar, da diejenigen, welche die Hütten nicht mehr aufstellen, auf ihr grund- bücherlich gesichertes Aufstellungsrecht nicht Verzicht geleistet haben. – Es wäre daher vor Allem erforderlich, daß diejenigen, wel- che ihre Hütten nicht mehr aufstellen, bezüg- lich der Aufrechthaltung oder Löschung ihres Rechtes auf die Aufstellung der Hütten auf dem Stadtplatze ihre Erklärung abgeben möchten. – Diejenigen, welche auf ihr Recht nicht verzichten sollten, müßten für die Zukunft zum Frühjahr- und Herbstmarkte die Grund- gebühr von 17 ½ xr pr □ Mtr. bezalen, da diese Plätze reservirt bleiben müßten. – Ist diese Angelegenheit in der vorerwähnten Art geord- net, dann kann erst mit der Ausarbeitung eines Aufstellungsplanes und neuen Num- merirung der Hütten, sowie Regulirung des Grundbuches begonnen werden. Eine Regulirung des Tarifes für die Markt- hütten auf dem Stadtplatze kann aus dem Grunde nicht geschehen, da die bisherigen Marktgebühren von Seite der Statthalterei mit Erlaß vom 9. Dezember 1854 Z. 17757
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