nach Besichtigung & Begehung der ganzen fraglichen Uferstrecke von der Kommißion Nachstehendes zu Protokoll gegeben: Die Länge der oberhalb der Neubrücke am linken Ennsufer zu versichernden Uferstrecke beträgt, wie bereits gelegentlich des am 4. Dezember 1876 stattgehabten Lokalaugenscheines erhoben wurde 136 Meter; längs dieser ganzen Strecke befinden sich etwas erhöht die Häuser der vorbenannten Partheien. Die Breite des Ufers einschließig des Gemeindeweges, welcher über diese mehr genannte Strecke führt, ist eine verschiedene, und beträgt dieselbe bei dem Hause des Kaspar Geistberger, bei dem sogenannten Landungsplatze welcher Grund dem weiter unterhalb gelegenen Hausbesitzer Franz Schlader eigenthümlich ist, 7 Meter, bei Ignaz Derfler verglichen 4 ½ Meter bei Adam Hieser 4 ½ d° bei Michael Brey 4 ½ d° bei Steffelbauers Erben 4 d° und bei Franz Schlader und zwar am oberen Theile 5 ½ Meter, am unteren Theile 9. M. Nach der Äußerung des Herrn Staatstechnikers muß für den Fall, als der fragliche Uferschutzbau nicht ausgeführt werden würde, durch allmählichen Abbruch des Erdreiches an dieser Uferstrecke
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